Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 31. Mai 2010 (Az. 12 Sa 875/09) entschieden, dass eine exzessive private Nutzung des Dienst-PC eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/recht-steuern/recht/arbeitsrecht/vwei81.html
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