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11. August 2009

Rüge deutlich formulieren

Die Vergabekammer Sachsen hat in einer Entscheidung vom 06.04.2009 (Az.: 1/SVK/005-09) darauf hingewiesen, dass eine Rüge deutlich formuliert sein muss. Es muss klar werden, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß angesehen wird. Damit soll der Auftraggeber die Möglichkeit haben, konkrete Abhilfe zu schaffen. Wenn der Bieter diesen Anforderungen mit seiner Rüge nicht gerecht wird, so ist es sein Risiko, wenn er eine unzureichende Reaktion auf die Rüge erhält.

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10. August 2009

Vorbefassung

Die Vergabekammer Niedersachsen hat am 11.02.2009 zu der Frage Stellung genommen, inwieweit eine Vorbefassung zum Ausschluss eines Bewerbers führen kann (Az.: VgK 56/2008). Die Vergabekammer weist darauf hin, dass eine Vorbefassung als Projekt bekanntlich nicht zwangsläufig zum Ausschluss des Bewerbers führt, wenn im anschließenden Verfahren Ingenieurleistungen vergeben werden.

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30. Juni 2009

Anschrift der zuständigen Vergabekammer

Eine verspätete Bekanntgabe der Anschrift der zuständigen Vergabekammer führt nicht zur Unwirksamkeit der Vergabeentscheidung. Das Oberlandesgericht Rostock hat in einem Beschluss vom 16.05.2001 (Az.: 17 W 1/01 / 17 W 2/01) dazu entschieden, dass dem Bewerber die Nachfrage zumutbar ist.

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6. Mai 2009

Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts – Neu: Untersuchungsgrundsatz

Auch der § 110 hat im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts Neuerungen erfahren. Der Untersuchungsgrundsatz wird in § 110 GWB präzisiert.

Nach § 110 Abs. 1 bleibt es bei der Grundsaussage, dass die Vergabekammer den Sachverhalt von Amts wegen erforscht. Allerdings erfolgt dann eine Einschränkung. Der Gesetzgeber lässt zu, dass sich die Vergabekammer auf das beschränkt, was von den Beteiligten vorgebracht wird oder ihr sonst bekannt sein muss. Deutlich wird nunmehr darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer zu einer umfassenden Rechtmäßigkeitskontrolle nicht verpflichtet ist.

Diese Neuerung unterstreicht die Bedeutung des Vortrags der Beteiligten.

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25. Januar 2009

Beschaffung von Standardsoftware – Zwang zur Gebrauchtsoftware?

Bei der Beschaffung von Standardsoftware unter der VOL/A stellen sich grundsätzliche Fragen. Muss beispielsweise bei Standardsoftware auch Open-Source-Software als alternatives Angebot akzeptiert werden und wie sind die häufig kostenlosen Open-Source-Lizenzen mit in die Bewertung hineinzunehmen? Dürfen allein Microsoft-Produkte ausgeschrieben werden? Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf hatte mit einem Beschluss vom 23.05.2008 (Az.: VK-7/08-L) eine weitere Frage hinzugefügt: “Muss bei der Beschaffung von Standardsoftware alternativ auch ein Angebot von Gebraucht-Software berücksichtigt werden?”

Mehr Informationen hier: http://www.recht-freundlich.de/download/Zwang_zur_Gebrauchtsoftware_2008-08-25.pdf

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