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11. September 2009

Vergabeleitfaden für IT-Leistungen erneuert

Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB V, Version 1.0) an die vergaberechtlichen Änderungen angepasst.

(Bonn, 9. September 2009) Der vor allem den Bundesbehörden dienende Leitfaden für IT-Beschaffungen wurde als UfAB V, Version 1.0, vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) am 9. September 2009 neu herausgegeben. Anlässlich der diesjährigen Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde die Unterlage komplett überarbeitet und mit weiteren fachlichen Hinweisen für die praktische Umsetzung der komplizierten vergaberechtlichen Regelungen angereichert. “Die UfAB V stellt eine aktuelle und äußerst hilfreiche Unterstützung im Dschungel der unterschiedlichen vergabe- und vertragsrechtlichen Gesetze und Verordnungen bei der Beschaffung von IT-Leistungen Landschaft dar”, betont Klaus-Peter Tiedtke, Leiter des Beschaffungsamtes des BMI. “Es wird immer schwieriger, die rechtlichen Anforderungen und dynamischen Änderungen aus der EU mit den innovativen Bedarfen und den bestehenden heterogenen IT-Landschaften in Einklang zu bringen”, unterstreicht er den Nutzen des UfAB-Leitfadens.

Er wendet sich grundsätzlich an alle IT-Beschaffer, insbesondere aber an diejenigen, die nicht tagtäglich mit den komplizierten Regelwerken der öffentlichen Vergabe zu tun haben. Der Leitfaden verfolgt dabei das Ziel, die Grundsätze des Vergabeverfahrens zu verdeutlichen, praktikable Bewertungsmethoden vorzustellen sowie Beispiele und Hinweise für die Vergabepraxis aufzuzeigen und damit die Arbeit zu erleichtern. Darüber hinaus soll die UfAB aber auch dazu dienen, IT-Leistungen unter wettbewerblichen Bedingungen wirtschaftlicher, d. h. unter Steuerzahlergesichtspunkten die richtige Leistung sparsamer einzukaufen.

Neben den vergaberechtlichen Änderungen sind neue Fachthemen, wie beispielsweise zur Mittelstandförderung durch die sogenannte Losbildung, Aspekten zur Eignung der Bewerber und Bieter oder aber Hinweise zu Umweltaspekten im Rahmen von IT-Beschaffungen (Green-IT) erläutert. “Dieser Leitfaden hat zwar den Fokus auf IT-Beschaffungen, ist jedoch auch auf andere Lieferungen und Leistungen übertragbar”, verweist Tiedtke auf sein breites Anwendungsfeld.

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24. Juni 2009

Erweiterte Richtwertmethode

Bei der erweiterten Richtwertmethode handelt es sich um Bewertungsmethode aus der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistsungen (UfAB). Die erweiterte Richtwertmethode soll angewandt werden, wenn es Ungenauigkeiten in der Bewertung der Angebote zu vermuten gibt und ein Schwankungsbereich zugestanden werden soll. In der Regel wird ein Schwankungsbereich von bis zu 5 % festgelegt. Liegen mehrere Angebote innerhalb des Schwankungsbereiches, so ist ein Kriterium als Entscheidungskriterium festzulegen, wie das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird.

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Einfache Richtwertmethode

Bei der einfachen Richtwertmethode handelt es sich um eine Bewertungsmethode aus der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB). Die einfache Richtwertmethode bildet für jedes Angebot das Leistungs-Preis-Verhältnis. Es wird ein Quotient aus Leistung (Leistungspunkte: Preis (Euro) = Z errechnet. Wenn dieser Quotient Z bei verschiedenen Angeboten identisch ist, erhält das preisgünstigste Angebot den Zuschlag.

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23. Juni 2009

Bewertungsmethode

Für IT-Leistungen hat der CIO des Bundes unter www.cio.bund.de Unterlagen für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) veröffentlicht. Diese Unterlagen haben sich auch als Standard bei den Ausschreibungen der Bundesverwaltung etabliert.

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