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26. Oktober 2009

Deutliche Stärkung des Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen – Schutz personenbezogener Daten im gewerblichen Bereich

HANNOVER. “Nach den zahlreichen Fällen von Datenmissbrauch in der gewerblichen Wirtschaft hat Niedersachsen reagiert und den Datenschutz entscheidend gestärkt.” Das sagte Innenminister Uwe Schünemann am Montag in Hannover. Das Land habe mit der Kabinettsentscheidung vom Frühjahr den Landesdatenschutzbeauftragten mit einer organisatorischen Neustrukturierung und mehr Personal deutlich leistungsfähiger aufgestellt. “Neben der Datenschutzaufsicht über die Landes- und Kommunalbehörden wurde die Datenschutzaufsicht über den gewerblichen Bereich zu einer leistungsfähigen zweiten Säule ausgebaut”, so der Innenminister. Inzwischen seien beim Datenschutzbeauftragten zehn Stellen vor allem für Beratungs- und Kontrollaufgaben der niedersächsischen Unternehmen zuständig.

Die bisherige eher anlassbezogene Kontrolle und Beratungstätigkeit des LfD sei zu einer zielorientierten und branchenangepassten Beratungsstrategie ausgebaut worden. Dabei würden betriebliche Datenschutzbeauftragte und weitere Multiplikatoren insbesondere aus dem Kammerbereich einbezogen, die für eine Beratungstätigkeit in Einzelbetrieben gewonnen werden.

Neben den Unternehmen gelte es, die Bürgerinnen und Bürger für den verantwortungsbewussten Umgang mit personenbezogenen Daten zu sensibilisieren, sagte Schünemann. Aus diesem Grund werde die Information und Beratung durch den LfD über die Medien, das Internet und Broschüren weiter intensiviert. Außerdem werde es künftig eine enge Zusammenarbeit mit Bildungsträgern und Beratungsorganisationen wie z. B. der Verbraucherzentrale Niedersachsen geben. Auch hier gebe es bereits Abstimmungsgespräche.

Darüber hinaus prüft der Datenschutzbeauftragte nun auch anlassunabhängig besonders in den Branchen, die nach den aktuellen Erfahrungen als strukturell anfällig gelten (z. B. Call-Center, Großunternehmen, Einzelhandelsdiscounter). “Umfangreiche Vorort-Kontrollen in Einkaufszentren haben bereits stattgefunden mit dem Schwerpunkt der Kontrolle der installierten Videoüberwachungsanlagen”, so Schünemann. Weitere Kontrollen in diesem Bereich seien ebenso geplant wie Vorort-Kontrollen in den anderen genannten Bereichen.

“Die Weichenstellungen für einen verstärkten und intensivierten Datenschutz durch den LfD sind somit erfolgt. Die Personalverstärkung hat dabei insbesondere im Bereich der Beratung, Bearbeitung von Eingaben, Vernetzung und der Verfolgung von Datenschutzverstößen bereits nach einem guten halben Jahr zu einer deutlichen Steigerung der Aktivitäten des LfD geführt”, sagte der Innenminister.

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10. August 2009

Vorbefassung

Die Vergabekammer Niedersachsen hat am 11.02.2009 zu der Frage Stellung genommen, inwieweit eine Vorbefassung zum Ausschluss eines Bewerbers führen kann (Az.: VgK 56/2008). Die Vergabekammer weist darauf hin, dass eine Vorbefassung als Projekt bekanntlich nicht zwangsläufig zum Ausschluss des Bewerbers führt, wenn im anschließenden Verfahren Ingenieurleistungen vergeben werden.

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28. Juli 2009

Umsetzung Dienstleistungsrichtlinie

Hier finden sich die aktuellen Informationen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Niedersachsen:

http://www.projekt-eu-dlr.niedersachsen.de/live/intranet/show.php3?id=513&nodeid=513&_psmand=6

Die EU-DLR verpflichtet zur online-Bereitstellung von Informationen und zur elektronischen Verfahrensabwicklung für die Aufnahme oder Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten Verpflichtung zum Aufbau von eGovernment bis 28. Dezember 2009.

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9. Juli 2009

Vergabevermerk in Niedersachsen

Der gemeinsame Runderlass des MW und anderer vom 04.02.2009 (24-32573/0020 – Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 7/2009, S. 212) regelt auch den Umgang mit Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach der VOL/A. Freihändige Vergaben dürfen bis zu einer Wertgrenze von € 100.000,00 (ohne Umsatzsteuer) ohne weitere Begründung vorgenommen werden. Allerdings soll ein Vergabevermerk die Gründe für die Auswahlentscheidung nachvollziehbar darlegen.

Bei kleinsten Aufträgen nach VOL/A kann bis zu einem Gesamtbetrag von € 500,00 (ohne Umsatzsteuer) auch auf den Vergabevermerk verzichtet werden.

Allerdings tritt der gemeinsame Runderlass am 31.12.2010 wieder außer Kraft. Dann ist auch für Kleinstaufträge wieder ein Vergabevermerk zu erstellen, es sei denn, es wird, beispielsweise durch einen neuen Runderlass, die entsprechende Vorschrift aufgehoben.

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25. Juni 2009

Niedersachsen und Dataport

Nach dem Beschluss der Finanzstaatssekretäre und Finanzstaatsräte soll das Land Niedersachsen weiterer Träger des IT-Dienstleisters Dataport werden. Die niedersächsische Finanzstaatssekretärin Hermenau wird mit den Worten zitiert, dass die Steuerverwaltung sich einem starken Verbund anschließen möchte. Ziel ist die effektive Verarbeitung der niedersächsischen Steuerdaten.

Bereits Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein betreiben als Träger ein gemeinsames Steuerrechenzentrum in Rostock.

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13. Mai 2009

Konjunkturpaket Niedersachsen

Auch Niedersachsen hat die Schwellenwerte für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen den Zahlen des Bundes angepasst. Um Korruption zu bekämpfen, soll allerdings eine bestimmte Mindestanzahl von Angeboten (3 bis 8) eingeholt werden. Über die jeweiligen Entscheidungen für ein Angebot ist ein Vermerk zu fertigen. Auch dieser Erlass ist bis Ende 2010 befristet.

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27. Februar 2009

Neues Landesvergabegesetz in Niedersachsen

Zum 01. Januar 2009 hat Niedersachsen ein neues Landesvergabegesetz. Dies wurde im Niedersächsischen Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 27/2008 vom 22.12.2008 auf Seite 411 veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Das Landesvergabegesetz bezieht sich allerdings nur auf die Vergabe von Bauleistungen.

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