15. Juni 2009
Wir haben eine Übersicht aller Regelungen des Konjunkturpaketes in den Bundesländern. Wer für sein Bundesland oder für eine Ausschreibung Informationen zu Grenzen für freihändige Vergabe oder beschränkte Ausschreibung nach der VOL benötigt, kann sich gern per E-Mail an uns wenden.
13. Mai 2009
Mittlerweile haben sämtliche Länder das Konjunkturpaket II verabschiedet. In vielen Bundesländern ist vorgesehen, dass die Anträge nach der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet werden. Hier empfiehlt sich schnelles Handeln.
Für den Bund sind die Regelungen des Konjunkturprogramms II bereits durch Erlasse des BMWi bindend.
Auch Niedersachsen hat die Schwellenwerte für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen den Zahlen des Bundes angepasst. Um Korruption zu bekämpfen, soll allerdings eine bestimmte Mindestanzahl von Angeboten (3 bis
eingeholt werden. Über die jeweiligen Entscheidungen für ein Angebot ist ein Vermerk zu fertigen. Auch dieser Erlass ist bis Ende 2010 befristet.
12. Mai 2009
Mit Schreiben vom 29. Januar 2009 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein Schreiben an diverse Bundesministerien übersandt, das den Beschluss des Bundeskabinetts vom 27.01.2009 zur Beschleunigung von Investitionen umsetzt. Damit sollen die Vergabeverfahren des Bundes für die Jahre 2009 und 2010 vereinfacht werden. Für die VOL/A – Abschnitt 1 bedeutet dies, dass bis zu einem geschätzten Auftragswert von € 100.000,00 ohne Umsatzsteuer die Vergabestellen des Bundes beschränkte Ausschreibungen gem. § 3 Nr. 3 b) oder freihändige Vergaben gem. § 3 Nr. 4 f) durchführen können.
Weiterhin können zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gem. § 7 Nr. 4 im Regelfall eigene Erklärungen der Unternehmen als ausreichend angesehen werden.
Diese Regelungen treten am 31.12.2010 außer Kraft.