| CELLE / HANNOVER. Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Innenminister Uwe Schünemann einen fortgeschriebenen Umsetzungsplan zur Einführung von elektronischen Behördendienstleistungen beschlossen. Der „eGovernment-Masterplan des Landes Niedersachsen 2010″ schreibt den vor fünf Jahren erstmals beschlossenen eGovernment-Masterplan 2005 fort. Der eGovernment-Masterplan 2010 sieht 55 Projekte vor, mit denen die „elektronische Verwaltung” eingeführt werden soll.
Bereits am 12.07.2005 hat die niedersächsische Landesregierung ihren ersten eGovernment-Masterplan beschlossen. Er dient seitdem als zentraler Fahrplan bei der Modernisierung der niedersächsischen Verwaltungen mit Hilfe der Informationstechnik. Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass Niedersachsen den bisherigen Weg zum eGovernment erfolgreich zurücklegen konnte. „Wir haben erreicht, dass die öffentliche Verwaltung ihren Kunden zahlreiche zeitgemäße Online-Dienste anbieten kann und dass viele Geschäftsprozesse innerhalb beziehungsweise zwischen den Behörden durch Der nun vorliegende Masterplan sieht insbesondere vor, den Service für Bürgerinnen, Bürger und für die Wirtschaft zu verbessern und die Verfahren innerhalb der Verwaltung zu optimieren. Hierfür sollen unter anderem folgende Ziele erreicht werden: Online-Informationen zu allen Behördenleistungen für alle Lebenslagen Die Dienstleistungen der Landes- und Kommunalverwaltungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen werden im Internet leicht zugänglich, verständlich und konkret beschrieben. Zuständige Stellen und Online-Dienste sind schnell und einfach zu finden. Alle Formulare online Die Kunden der Verwaltung finden im Internet alle Formulare der Verwaltung. Nach Möglichkeit können diese auch elektronisch eingereicht werden. Die Formulare sind den Leistungsbeschreibungen zugeordnet. Ein Portal für alle Leistungen Unter www.service.niedersachsen.de sind alle Informationen, Formulare und sonstigen Online-Dienste auffindbar. Einmal registrieren, (fast) alle Leistungen nutzen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen die Möglichkeit haben, sich einmal im zentralen Portal des Landes zu registrieren und zu identifizieren. Soweit rechtlich und technisch möglich, sollen hiermit alle Formulare und Online-Dienste elektronisch unterschrieben werden können. Datenaustausch zwischen Behörden grundsätzlich elektronisch Zur Beschleunigung und Kostenreduzierung erfolgt der Datenaustausch innerhalb der Landes- und Kommunalverwaltung sowie zu anderen öffentlichen Verwaltungen grundsätzlich elektronisch. Die Versendung von Papier wird immer mehr zur Ausnahme. Vollständig elektronische Bearbeitung von Gewerbemeldungen Beantragung und Bearbeitung von Gewerbemeldungen werden vollständig elektronisch unterstützt. Hierzu wird ein elektronisches Datenaustauschverfahren zur Verteilung von Gewerbemeldungen an die zuständigen Empfänger bereitgestellt. Fortführung des Projektes eAkte-Land In geeigneten Bereichen der öffentlichen Verwaltung wird die papiergebundene Aktenführung schrittweise in eine elektronische Aktenführung überführt. Neben diesen Maßnahmen sieht der Masterplan die Durchführung beziehungsweise Fortführung zahlreicher Querschnitts- und Fachprojekte vor. Diese reichen von der Verbesserung des elektronischen Genehmigungsverfahrens für Schwerlasttransporte über Beteiligungsverfahren im Internet bei Landesraumordnungsprogrammen oder Online-Erhebungen von Statistiken bis zur Präsentation von elektronischen Geodateninfrastrukturen. Im Rahmen der Weiterführung von eGovernment sind zahlreiche Kooperationen mit den Kommunen, dem Bund und anderen Ländern eingegangen worden. Hierzu zählen die bundesweite Kooperation „Deutschland-Online” und zahlreiche Kooperationen mit anderen Ländern und Kommunen in unterschiedlichen Fachprojekten. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den niedersächsischen Kommunen soll weiter intensiviert werden. Das Land hat mit den kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachen eine eGovernment-Vereinbarung abgeschlossen, die die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen beschreibt und Ziele sowie konkrete Maßnahmen zur Umsetzung von eGovernment festlegt. Auch die Kooperationen mit der Wirtschaft sollen fortgeführt werden. |
||
| Ansprechpartner für den Inhalt: | |
| Herr Klaus Engemann | |
|
Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration Lavesallee 6 30169 Hannover Tel: 0511/120-6382 Klaus.Engemann@mi.niedersachsen.de |
|
Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeverordnung – (VgV) ist veröffentlicht worden (BGBl. I vom 10. Juni 2010 Seite 724). Damit sind die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen sowie für Bauleistungen, jeweils Ausgabe 2009 und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen, Ausgabe 2009 ab dem 11.06.2010 verpflichtend anzuwenden.