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25. September 2009

Mustervertrag Softwareerstellung

Hier wird von der IHK Frankfurt am Main ein Mustervertrag Softwareerstellung veröffentlicht:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/software_erstellung/index.html

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24. September 2009

Entwurf neue VOL/A

Hier finden Sie den Entwurf der neuen VOL/A, die das Wirtschaftsministerium online gestellt hat:

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/verdingungsordnung-fuer-leistungen-vol-a-entwurf,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf

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Ständige Erreichbarkeit und das Arbeitsrecht

Von vielen Mitarbeitern wird mittlerweile erwartet, dass sie auch außerhalb der Arbeitszeiten Dienst-Handys und Dienst-Laptops nutzen, um Kundenanfragen zu bearbeiten oder anderweitig für den Arbeitgeber tätig zu sein. Dies ist aus arbeitsrechtlicher Sicht bei Mitarbeitern durchaus heikel. Eine solche „ständige Erreichbarkeit“ ist aus arbeitsrechtlicher Sicht als Rufbereitschaft zu bewerten. Hier gelten aber Höchstarbeitszeiten und die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen sind einzuhalten. Anderenfalls droht ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Darüber hinaus kann die effektiv am Laptop oder am Dienst-Handy verbrachte Arbeitszeit eine Mehrarbeit sein, die vergütungspflichtig ist. Hier kann ein Mitarbeiter auch nach seinem Ausscheiden durchaus noch Ansprüche geltend machen.

Darüber hinaus ist auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten der Privatgebrauch von Dienstgeräten, wie Handys oder Laptops, zu regeln. Anderenfalls darf nicht ohne weiteres auf E-Mail-Accounts oder Festplatten von Dienstgeräten zugegriffen werden. Hier empfehlen sich entsprechende Nutzungsregelungen.

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10 Tipps zum Vertragsschluss

Die IHK Karlsruhe veröffentlicht hier 10 Tipps zum Vertragsschluss, die auch bei der Vergabe von IT-Leistungen gut anzuwenden sind:

http://www.karlsruhe.ihk.de/produktmarken/recht/allgemeinerechtsauskuenfte/Vertragsrecht/mbvertragsrecht5.pdf

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Erhöhtes Risiko bei der IT-Sicherheit

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat seinen 2. Quartals-Lagebericht zur IT-Sicherheit vorgelegt. Insgesamt bewertet das BSI die IT-Sicherheitslage mit einem erhöhten Risiko.

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23. September 2009

Preisentwicklung am IT-Markt

Nach den aktuellen Informationen sind die Preise im August 2009 für gebrauchte Personal Computer um 1,1 % gefallen, für neue Personal Computer um 4,8 %. Dagegen sind die Preise für Notebooks und TFT-Bildschirme gestiegen.

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IT-Investitionsprogramm

Das IT-Investitionsprogramm im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung hat bisher € 460 Mio. verplant. Diese betreffen 305 Maßnahmen in den letzten 6 Monaten. Bis Ende August 2009 wurden 14 Mio. € ausgegeben und weitere 31 Mio. € vertraglich gebunden. Weiter Vergaben im Rahmen des IT-Investitionsprogramms sollen folgen.

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22. September 2009

Einheitliche Behörden-Rufnummer gewinnt Wettbewerb

Das Projekt D115 rund um die einheitliche Behördenrufnummer hat den 9. eGovernment-Wettbewerb in der Kategorie „Innovation“ gewonnen. Hervorgehoben werden insbesondere das Serviceversprechen der Direktauskunft und der ganzheitliche Ansatz, Behörden aller Ebenen und Bundesländer einzubinden.

Die Zusammenarbeit von Bund, Länder und Kommunen soll im Rahmen einer nationalen eGovernment-Strategie zusammengefasst werden. Hier soll ein gemeinsames Dach für ein föderales eGovernment in Deutschland gefunden werden. Vom 01. bis zum 30. September 2009 stellt das Bundesministerium des Inneren eine Online-Konsultation „E-Government 2015 – Ideen für eine nationale E-Government-Strategie“ zur Diskussion.

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21. September 2009

Zwang zur Anhörung des Sachverständigen

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 14.07.2009 (Az.: VIII ZR 295/08) deutlich gemacht, dass auf Antrag einer Partei der Sachverständige zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens geladen werden muss. Dies auch dann, wenn das Gericht das schriftliche Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht. Wird dieser Pflicht nicht entsprochen, so liegt eine Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör vor.

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Beweislast bei Gewährleistung

Sie als Kunde müssen beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges, d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem Sie das Gerät erhalten haben, vorlag. Dies lässt sich im Zweifel nur mit Hilfe eines Sachverständigen klären. Eine Ausnahme besteht bei dem sog. Verbrauchsgüterkauf. Ein Verbrauchsgüterkauf ist immer dann gegeben, wenn eine Privatperson bei einem Unternehmer Hard- und Software oder Zubehör erwirbt. Dann gilt in den ersten sechs Monaten die Vermutung, dass bei einem aufgetretenen Fehler Hard- und Software oder das Zubehör bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft war.

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20. September 2009

Welche Rechte habe ich als Kunde?

Wenn die Hard- und Software oder das Zubehör im Rahmen eines Kaufvertrages mangelhaft ist, so muss der Verkäufer zunächst nacherfüllen, d. h., entweder die Hard- und Software oder das Zubehör austauschen oder reparieren. Scheitert die Nacherfüllung, so können Sie als Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Daneben bestehen Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Der konkrete Schaden muss im Detail nachgewiesen werden.

Wenn bei einer Reparatur Mängel auftreten, so ist ihr erstes Recht ebenfalls die Nacherfüllung. Wenn diese scheitert, können Sie den Mangel selbst beseitigen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Daneben haben Sie als Kunde die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern. Wie beim Kaufvertrag bestehen daneben Schadensersatzansprüche oder es kann der Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt werden.

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19. September 2009

Welche Voraussetzungen fordert die Gewährleistung?

Zwei Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um Ansprüche aus Gewährleistung geltend machen zu können.

1.

Es muss ein Mangel vorliegen. Das Gesetz fordert, dass Hard- und Software oder Zubehör frei von Mängeln an den Kunden übergeben wird. Entspricht Hard- und Software oder Zubehör nicht der vereinbarten Beschaffenheit, so liegt ein Mangel vor. Neben der konkreten vertraglichen Vereinbarung können die für den Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder die gewöhnliche Verwendung eine Rolle spielen.

2.

Zweite Voraussetzung ist, dass der Mangel bereits bei dem sog. “Gefahrübergang” vorlag. Für die Beurteilung, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt, ist entscheidender Beurteilungszeitpunkt der Erhalt der Hard- und Software oder des Zubehörs. Zu diesem Zeitpunkt muss der Mangel bereits vorgelegen oder zumindest angelegt sein. Diese Betrachtungsweise bereitet in der Praxis immer wieder Probleme. Häufig wird die Gewährleistung mit der Garantie verwechselt. Manche Hersteller und Anbieter beurteilen im Rahmen einer Garantie einen Fehler nicht nur danach, ob er bei der Übergabe der Hard- und Software oder des Zubehörs vorlag, sondern übernehmen eine Beseitigung des Fehlers auch, wenn dieser zum späteren Zeitpunkt eingetreten ist. Dies bedeutet aber eine zusätzliche Leistung des Herstellers, die unabhängig von der Gewährleistung besteht.

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18. September 2009

Was ist Garantie?

Zur Garantie hat der Gesetzgeber nur wenige Gesichtspunkte geregelt. Für Sie als Kunden lässt sich nur anhand der jeweiligen Garantiebedingungen und Garantievoraussetzungen im Detail klären, welche Ansprüche Sie im Garantiefall haben. Auch die Frage, wann ein Garantiefall vorliegt, ist nicht im Gesetz geregelt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Garantie eine zusätzliche Leistung und Absicherung des Verkäufers oder des Herstellers von Hard- und Software oder Zubehör ist. Wichtig ist, dass die Ansprüche aus Garantie unabhängig und neben den gesetzlichen Ansprüchen aus Gewährleistung bestehen. Aufgrund der vielfältigen Gestaltungen der Garantiebedingungen lässt sich daher nicht pauschal beantworten, welche Rechte Ihnen als Kunden zustehen.

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Unangemessen hohe Angebote

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 27.07.2009 (Az.: 15 Verg 3/09) geurteilt, dass ein Vergabeverfahren wegen unangemessener hoher Angebote aufgehoben werden kann. Dies gilt, wenn selbst das günstigste Angebot unangemessen hoch ist. Das Vorliegen eines unangemessen hohen Preises ist anhand des Verhältnisses von Preis und Leistung zu beurteilen. Als mögliche Vergleichskriterien kann der Marktpreis herangezogen werden. Interessant ist der Hinweis des Oberlandesgerichts, dass als Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preises auch Ergebnisse aus dem anschließenden Vergabeverfahren mit herangezogen werden können.

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17. September 2009

Leitfaden Projektmanagement

Das Bundesministerium des Inneren hat den Praxisleitfaden „Projektmanagement für die öffentliche Verwaltung“ überarbeitet. Er wurde neu aufgelegt und kann online genutzt oder als PDF heruntergeladen werden.

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Was ist Gewährleistung?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei einem Kaufvertrag der Kunde mangelfreie Hard- und Software oder Zubehör erhält. Gleiches gilt für die Durchführung für Reparaturen. Auch hier geht das Gesetz von einer mangelfrei durchgeführten Arbeit aus. Das neue Schuldrecht, das seit dem 01.01.2002 in Kraft ist, bietet dem Verkäufer im Rahmen eines Kaufvertrages eine 2. Chance. Falls Hard- und Software oder Zubehör bei der Übergabe an den Käufer nicht in Ordnung ist, muss der Verkäufer zunächst eine Möglichkeit erhalten, Hard- und Software oder Zubehör in Ordnung zu bringen oder dem Kunden ein anderes Hard- und Software oder Zubehör zu übergeben. Gleiches gilt bei einer Reparatur. War die Reparatur nicht erfolgreich, so müssen wir Nacherfüllen, d. h., wir versuchen, den Mangel zu beseitigen.

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16. September 2009

Nichteinhaltung einschlägiger DIN-Normen

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einer Entscheidung vom 18.06.2009 (Az.: 12 U 164/08) darauf hingewiesen, dass die Nichteinhaltung der einschlägigen DIN-Normen die widerlegbare Vermutung eines Verstoßes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik nach sich zieht. Damit liegt auch die widerlegbare Vermutung eines Mangels vor, wobei dem Auftragnehmer der Nachweis offen steht, dass gleichwohl ein Mangel der Werkleistung nicht gegeben ist.

Auch für den EDV-Bereich gelten DIN-Normen, beispielsweise für Dokumentationen. Die Konsequenzen aus dieser Entscheidung eröffnen manche neue Betrachtungen im Hinblick auf die Frage, ob Software oder Hardware mängelbehaftet ist.

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Vertragsdauer bei Wartungsverträgen

Neben den konkreten Leistungspflichten und der Vergütung ist die Vertragsdauer ein weiterer Punkt, der im Wartungsvertrag sorgfältig geregelt sein muss. Verschiedene Regelungen sind möglich, wie beispielsweise ein befristeter Vertrag, ein befristeter Vertrag mit Verlängerungsmöglichkeit oder ein unbefristeter Vertrag.

Bei befristeten Verträgen ist die Besonderheit, dass während der Vertragslaufzeit eine fristgemäße Kündigung ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung nicht möglich ist. Nur eine fristlose Kündigung ist zulässig. Das Recht zur fristlosen Kündigung kann in AGB nicht ausgeschlossen werden.

Bei unbefristeten Verträgen sollte im Wartungsvertrag festgelegt werden, mit welcher Frist eine Kündigung möglich ist.

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15. September 2009

Höhe der Wartungskosten

Die Höhe der Wartungspauschale bestimmt sich nach dem Wechselspiel von Angebot und Nachfrage. Es muss aber im Vertrag festgelegt sein, wann die Wartungspauschale zu zahlen ist. Beispielsweise kann eine jährliche Vorauszahlung vereinbart sein oder eine quartalsweise oder monatliche Abrechnung. Als Kunde sollte geprüft werden, ob für die Zeit der bestehenden gesetzlichen Mängelrechte bei Hardware die Wartungspauschale in voller Höhe gezahlt werden muss. Ein Teil der Wartungsleistungen ist im Rahmen der Mängelrechte abgedeckt.

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14. September 2009

Zwang zur elektronischen Vergabe

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren informiert zurzeit ihre Vertragspartner, dass zukünftig ab dem 01.01.2010 neben der IT- und TK-Industrie und der Kfz-Branche alle weiteren Branchen nur in Form einer elektronischen Angebotsabgabe an Vergabeverfahren teilnehmen können. Mit dem Schreiben wird die dringende Bitte verbunden, sich mit den notwendigen Techniken und der ggf. veränderten Verfahrensweise vertraut zu machen.

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